Berliner Landespolitik: Das solidarische Grundeinkommen startet

Am 2. Juli hat der Berliner Senat das vom Regierenden Bürgermeister und SPD-Landesvorsitzenden Michael Müller vorgeschlagene Solidarische Grundeinkommen als Berliner Pilotprojekt beschlossen. Ziel des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) ist es, eine Beschäftigungsperspektive für Langzeitarbeitslose jenseits von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) zu entwickeln. Damit kann noch in diesem Monat die Vermittlung in das SGE starten. Die 1.000 Stellen werden jetzt bis in das Jahr 2020 hinein nach und nach besetzt.

Fair bezahlt, unbefristet, sozialversicherungspflichtig.

Beim Berliner Solidarischen Grundeinkommen erhalten Arbeitslose nach dem Übergang von ALG I in ALG II ein Angebot eine Arbeit im sozialen Arbeitsmarkt bei landeseigenen Unternehmen, gemeinnützigen Trägern oder in der Berliner Verwaltung. Das Solidarische Grundeinkommen ist fair bezahlt, unbefristet und sozialversicherungspflichtig.
Der SPD-Landesvorsitzende und Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller erklärt:

Teilhabe durch Arbeit. Das ist der Anspruch des Solidarischen Grundeinkommens. Wir geben den arbeitslosen Menschen schnell wieder eine Chance auf gute Arbeit – fair bezahlt, sozialversicherungspflichtig, freiwillig und unbefristet. Damit unterscheidet sich das Solidarische Grundeinkommen grundlegend von bisherigen Arbeitsmarktinstrumenten. Es ist eine Alternative zu Hartz IV und kann damit ein wichtiger Baustein für ein neues Sozialstaatsmodell sein, an dem wir jetzt arbeiten müssen, um die Herausforderungen der Digitalisierung und Automatisierung für die Arbeit der Zukunft zu bewältigen.

Eckpunkte des Pilotprojekts

  • Zielgruppe: Langzeitarbeitslose nach Übergang in ALG II mit einer Dauer von maximal drei Jahren Arbeitslosigkeit.
  • Förderdauer: Eine Förderung ist für die Dauer von maximal fünf Jahren möglich (Pilotprojekt).
  • Förderung: Die Tätigkeiten werden vom Land gefördert. Maximal 2 Jahre kann Förderung nach §16e SGB II unterstützend eingesetzt werden.
  • Entlohnung: Erfolgt auf Basis des jeweils geltenden Tarifvertrages oder nach Landesmindestlohn
  • Matching: Erfolgt über den Arbeitgeberservice bzw. die Jobcenter
  • Unbefristete Beschäftigung: Teilnehmende erhalten eine unbefristete Beschäftigungszusage des Landes Berlin, sofern sie nach den fünf Jahren des Pilotprojektes nicht in eine Regelbeschäftigung übergegangen sind.
  • Coaching: Während der Arbeitszeit erfolgt ein beschäftigungsbegleitendes Coaching, bei dem ein einvernehmlicher Förderplan erstellt wird. Für Arbeitgebende gibt es ein spezielles Coaching-Angebot.
  • Qualifikation: Erfolgt während der Arbeitszeit – die Kosten trägt i.d.R. der SGE-Arbeitgebende.
  • Teilzeit: Arbeitsverträge auf Basis von Teilzeitmodellen sind auf Wunsch der Teilnehmenden im SGE-Pilotprojekt möglich.
  • Evaluation: Externe Zwischenevaluation nach drei Jahren und Endbericht nach Ablauf des Pilotprojekts
  • Beirat: Ein Beirat unterstützt, berät und begleitet das Pilotprojekt insbesondere bei der Auswahl weiterer SGE-Einsatzfelder und wirkt Missbrauch und Verdrängung vor.

Quelle: Senatskanzlei von Berlin

Mögliche Einsatzfelder

Kitahelfer/inunterstützende Tätigkeiten im Kita-Alltaghelfende Tätigkeiten zur Unterstützung der FachkräfteInventarisierung von Material
Schulorganisationsassistent/inunterstützende Tätigkeiten im schulorganisatorischen AlltagVerräumung von Geräten, Umstuhlungen, Vorbereitung Fachräume; Unterstützung der Fach- und Lehrkräfte
City-Lotse/LotsinKontrolle der Sauberkeit und Mängel im öffentlichen RaumBarrierefreiheitstester/in im ÖPNV und öffentlichen EinrichtungenInformation zur Nutzung des ÖPNV (z.B. touristische Hotspots)
WBG-Soziale Quartiershelfer/inUnterstützung im Bereich der sozialen Quartiersatbeit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
WBG-Quartiersläufer/inKontrolle der Sauberkeit und Mängel in- und außerhalb der ObjekteBegleitung FachpersonalMeldung von Mängeln und Nachkontrolle von Mängelbeseitigung
Mobilitätshelfer/inBahnhofsbetreuung im ÖPNVBegleitdienste zur Stärkung sozialer KontakteBegleitung mobilitätseingeschränkter, älterer Menschen
Lotsendienste Teilhabe und PräventionLotsendienste zur gesellschaftlichen Teilhabe, Integration, Prävention und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
Besuchs- und BetreuungsdiensteDienste zur Stärkung sozialer Kontakte z.B. bei Seniorinnen und Senioren sowie des gesell. Ehrenamtsunterstützende Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen wie z.B. Seniorenheime, Nachbarschaftsstätten, etc.
Umweltbildung und -infoUnterstützung bei Maßnahmen der Umweltinformation und -bildung
Obdachlosenlotsinnen/- lotsenLotsendienst für ObdachloseUnterstützung beim Aufzeigen von Hilfsangeboten sowie Begleitung zu Behörden und Institutionen mit der zuständigen Fachkraft